Schulsituation und CORONA-Virus
22.02.2021
Liebe Eltern,
in der ab 22.02.2021 gültigen Coronabetreuungsverordnung wird eine Maskenpflicht (OP- oder Alltagsmaske) für Grundschulkinder auch während des Unterrichts und der Betreuung vorgeschrieben! Die Mund-Nase-Bedeckung darf nur kurzzeitig abgenommen werden, z.B. zum Essen und in besonderen Situationen, in denen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Bereits im letzten Jahr wurde in der OGS durchgängig die MNB getragen. Nach einer kurzen Zeit der Eingewöhnung kamen alle Kinder gut damit zurecht. Wichtig ist, dass die Kinder pro Tag 2-3 saubere Masken dabei haben! Diese sollen täglich ersetzt bzw. gereinigt werden!
ACHTUNG!
Die Kinder brauchen ab sofort medizinische Masken um die Schulbusse nutzen zu dürfen!
(Regelung des ÖPNV)
Bis zum 19.02.2021 findet kein Präsenzunterricht statt. Alle Kinder erhalten Aufgaben für das Lernen zu Hause (Distanzunterricht). Ab Montag, 22.02.2021 findet Wechselunterricht statt. Die Pläne des Schulministeriums dafür sowie die Perspektiven ab März finden sich hier. Weitere Informationen zur Organisation des Wechselunterrichts werden ab Mittwoch, 17.02.21 an dieser Stelle veröffentlicht.
Notbetreuung findet in der Woche vom 15.02. bis 19.02. für die bisher dort angemeldeten Kinder statt. Die vereinbarten Betreuungszeiten und -tage bleiben bestehen. Wenn sich daran etwas ändern soll, werden Eltern gebeten, dies per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) der Schule mitzuteilen!
1. Schulstart
Alle Kinder brauchen eine Maske.
Auf dem Schulweg, im Bus, im Gebäude und auf dem Gelände herrscht Maskenpflicht.
Konzept zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Wie im Falle einer (teilweisen) Schulschließung an der Grundschule Feudingen vorgegangen wird, ist hier erklärt.
Konzept zum Unterricht im Falle einer (teilweisen) Schulschließung
2. Reiserückkehr aus Risikogebieten
Infos für Reisende aus Risikogebieten Stand: 01.10.20
3. Bei Covid-19-Verdacht zur Schule?!
Wenn ein Kind Schnupfen hat, soll es einen Tag zu Hause bleiben. Wenn dann keine weiteren Symptome dazu kommen, darf es wieder zur Schule. Bei Schnupfen, trockenem Husten, Unwohlsein und anderen Covid-19-typischen Symptomen soll das Kind zu Hause bleiben. Die Ursache der Krankheit muss mit dem Kinderarzt abgeklärt werden.
4. Schulpflicht bei „Covid-19-relevanten“ Vorerkrankungen?
Grundsätzlich besteht für alle Kinder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Eltern, die ihr vorerkranktes Kind nicht am Unterricht teilnehmen lassen wollen, müssen Rücksprache mit dem Arzt nehmen und ihr Kind schriftlich entschuldigen. Die Schule kann ein Attest verlangen und muss dies tun, wenn die Abwesenheit vom Unterricht 6 Wochen oder länger dauern wird/dauert!
Bei vorerkrankten Angehörigen im gleichen Haushalt ist eine Beurlaubung des Kindes nur dann möglich, wenn der Arzt bescheinigt, dass der/die Angehörige besonders gefährdet ist. Das ist durch ein Attest nachzuweisen.
In jedem Fall müssen die Lerninhalte zu Hause bearbeitet werden.
Herzliche Grüße
Das Team der Grundschule Feudingen
HERZLICH WILLKOMMEN
IN UNSERER SCHULE
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